THERAPIEANLÄSSE
- Depressionen, traurige Verstimmtheit
- Ängste (zum Beispiel Schul- und Versagensängste, soziale Ängste, Trennungsängste, Angst vor schlimmen Ereignissen)
- Phobien (zum Beispiel vor Insekten oder zu Erbrechen)
- Zwangsstörungen (Zwangsgedanken und Zwangshandlungen)
- Reaktionen auf besondere Belastungen (zum Beispiel Anpassungsstörungen, Krisen, Trauerreaktionen)
- Somatisierungsstörungen (Schmerzstörungen)
- Einnässen und Einkoten
- Sprechverweigerung (Elektiver Mutismus)
- Bindungsstörungen
- Störungen des Sozialverhaltens (zum Beispiel verweigerndes und aggressives Verhalten, Schwierigkeiten in der Selbstbehauptung, Kontaktaufnahme und der sozialen Kompetenz)
- Impulskontrollstörungen (zum Beispiel Wut)
- Tic-Störungen
- Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit Entwicklungsverzögerungen und körperlichen Einschränkungen / Erkrankungen stehen
- usw.
FORMALES / KOSTEN
Zu Beginn einer Psychotherapie gibt es nach dem Erstgespräch weitere Sprechstundentermine und danach zwei "probatorische Sitzungen". Während dieser Termine gucken wir gemeinsam, ob die Chemie zwischen uns stimmt und ich versuche, mir ein Bild von den bestehenden Schwierigkeiten, aber auch den vorhandenen Ressourcen, zu machen. Wir legen gemeinsam fest, welche Ziele eine Psychotherapie haben sollte. Es kann auch sein, dass Psychotherapie nicht das erste Mittel der Wahl ist.
Wichtig: Ich bin verpflichtet, bereits beim ersten Termin eine Diagnose zu stellen. Dies kann z.B. beim Abschluss von Versicherungen, bei Bewerbungen bei bestimmten ArbeitgeberInnen, Verbeamtungen usw. abgefragt werden.
Für meine Praxis habe ich einen halben "Kassensitz". Ich rechne daher ausschließlich über die gesetzlichen Krankenkassen ab. Wenn eine Psychotherapie sinnvoll und erfolgversprechend erscheint, muss sie also bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden, die dann die Kosten übernimmt. Dazu sind einige Formalitäten notwendig, bei denen ich aber gern behilflich bin. Von einem Arzt muss auf einem sogenannten "Konsiliarbericht" bescheinigt werden, dass die bestehenden Probleme keine rein körperliche Ursache haben. Zusammen mit diesem Konsiliarbericht wird von den Sorgeberechtigten (oder von Patienten über 15 Jahren auch selbst) ein Antrag auf Übernahme der Behandlungskosten bei der zuständigen Krankenkasse gestellt und die Bewilligung abgewartet. Die Krankenkasse bewilligt immer nur eine bestimmte Anzahl von Sitzungen. Manchmal reichen schon weniger als 24 Sitzungen zur Bewältigung der Probleme aus. Es kann aber auch sein, dass eine sogenannte Langzeittherapie erforderlich ist. Diese muss mit einem von mir angefertigten Bericht beantragt werden, den wir gemeinsam erarbeiten.
Wichtig für Eltern! Eine Psychotherapie kann nur erfolgversprechend sein, wenn Ihr Kind dazu bereit ist. Schließlich geht es bei Ihrem Kind darum sich zu öffnen, Hilfe anzunehmen und wirklich etwas verändern zu wollen, auch wenn dieser Schritt herausfordernd ist. Es bringt also leider nichts, wenn Ihr Kind gegen den eigenen Willen zu mir kommt. Häufig können aber die Kennenlerntermine dazu führen, dass eine Behandlungsmotivation bei Ihrem Kind aufgebaut wird.
Wichtig für Kinder und Jugendliche! Ab dem vollendeten vierzehnten Lebensjahr besteht eine gesetzliche Schweigepflicht - auch gegenüber den Erziehungsberechtigten. Unsere Gespräche sind also vertraulich und unser Vertrauensverhältnis ist mir wichtig. Aus diesem Grund spreche ich vorher ab, was ich bei Bezugspersonen ansprechen/weitererzählen darf und möchte bzw. muss, damit die Psychotherapie gewünschte Veränderungen liefern kann.